Reduzierte Schulbesuchskosten für Ihr Kind

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

um Sie finanziell zu entlasten, hat die Regierung eine Rechtsgrundlage geschaffen, die festlegt, was Ihnen die Sekundarschule Ihres Kindes ab dem Schuljahr 2023-2024 nicht mehr in Rechnung stellen darf.

  • die Kosten für Kopien
  • die Kosten für das Tagebuch
  • die Kosten für die Diplomausstellung

Wie werden diese Dinge zukünftig finanziert? Die Regierung stellt den Schulen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Sie erhalten eine Subvention von 100 Euro pro Jahr und pro Schüler. Somit müssten sich die Kosten, die Ihnen von der Schule in Rechnung gestellt werden, um 100 Euro verringern.

Schon jetzt tragen die Laptops, die alle Schüler von der Regierung erhalten, dazu bei, dass sich die Schulbesuchskosten für Ihr Kind reduzieren. Im August wurden die letzten Laptops geliefert. Mit Beginn des neuen Schuljahres sollten alle Schüler, die bislang noch keinen Laptop haben, ihr Gerät erhalten haben.

In den Grundschulen gibt es bereits seit 2014 zusätzliche Mittel für die Schulen zur Reduzierung der Schulbesuchskosten, die laut einer Studie der Ligue des familles

maßgeblich dazu beigetragen haben, die Kosten für den Schulbesuch nachhaltig zu senken.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start in das neue Schuljahr!

Mit freundlichen Grüßen

Lydia Klinkenberg Ministerin

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